viernes, 25 de abril de 2014

Sie wollen Ihr Haus im Sommer vermieten?

Die Kinder sind gross und kommen in den Ferien nicht mehr…..wir haben andere Pläne…..etwas Extra-Geld kommt uns gelegen um die laufenden Kosten zu bestreiten : es gibt viele Gründe um über eine Vermietung Ihres Hauses im Sommer nachzudenken. Hier finden Sie wichtige Hinweise……..
Die Eigentümergemeinschaft hat Normen und Empfehlungen. Zu allererst empfehlen wir, alles legal zu machen um Bussgelder zu vermeiden. Des weiteren trägt die Einhaltung der Richtlinien zu einem reibungslosen Zusammenleben bei. Die Eigentümergemeinschaft hat verschiedene Tips und Hilfsmittel für Eigentümer, die sich entschlossen haben zu vermieten.

Reibungsloses Zusammenleben
In den letzen zwei Jahren haben sich viele Eigentümer im Sommer über den Lärm der Ferienmieter beschwert. Überbelegung in einigen Häusern, Lärm im Schwimmbad rund um die Uhr, nächtliche Parties,……auch die Nachbarn, die morgens früh aufstehen, um zur Arbeit zu gehen, müssen das den ganzen Sommer lang aushalten.
Um Konflikte und Anzeigen zu vermeiden und ein reibungsloses Zusammenleben zu garantieren, verlässt die Eigentümergemeinschaft sich darauf, dass alle die Regeln und Empfehlungen einhalten.

Was ist die rechtliche Grundlage? (Ley autonómica de Baleares)
  • Die Bescheinigung zur Ferienhausvermietung bekommen nur Einfamilienhäuser. Im Fall von Doppelhaushälften ist eine Vermietung nur möglich, wenn die Bescheinigung für beide Häuser vorliegt. Bei Reihenhäusern kann nur vermietet werden, wenn alle gleichzeitig die Bescheinigung haben.
  • Die Bescheinigung wird in der Consellería de Turismo, Gebäude Palma Arena ausgestellt.
  • Die Bussgelder bei einer Kontrolle, bei der keine Bescheinigung vorgezeigt werden kann, liegen zwischen 3000€ und 5000€.
(Ley 8/2012, de 19 de julio, del Turismo de las Illes Balears.)

Die Vermögenserklärung ist unabhangig davon ob sie den Nachweis der Tourismus behörde haban oder nicht.

Empfehlungen der Eigentümergemeinschaft für die Ferienhäuser
  • Die Anzahl der Mieter darf nicht höher sein, als die Belegung, die dem Haus entspricht ( siehe “cedula de habitabilidad” des Hauses).
  • Die Eigentümer sind verpflichtet in Ihrer Anzeige die maximale Belegung anzugeben und bei der Vermietung zu überpfüfen.
  • Es muss angegeben werden, dass ‘El Paraiso’ eine ruhige und familienfreundliche Anlage ist.
  • Die Mieter müssen über die Regeln für ein reibungsloses Zusammenleben bezüglich Ruhestunden, Pool, Müllentsorgung etc. informiert werden.
Die Zugangskarte der Eigentümergemeinschaft für den Pool muss ausgehändigt werden.

Zur Verfügung stehende Hilfsmittel

  • Plastifizierte Zugangskarte für den Pool.

  • Plastifizierte Regeln für ein reibungsloses Zusammenleben, die im Ferienhaus gut sichtbar hinterlegt werden müssen (in vier Sprachen übersetzt) 

Regeln in vier Sprachen
http://comunidadparaisofase1.blogspot.com.es/search/label/1%20Satzung%20und%20Hausordnung


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